Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0132286

Entscheidungsdatum

14.08.2018

Geschäftszahl

3Ob128/18x

Norm

ZustG §9 Abs3

Rechtssatz

Jedenfalls dann, wenn der neue Vertreter als mittlerweiliger Stellvertreter der früheren Parteienvertreterin Zugang zu deren Kanzlei hatte, reicht es für die Heilung des Zustellmangels, dass ihm das dort elektronisch zugestellte Dokument zukam.

Entscheidungstexte

TE OGH 2018-08-14 3 Ob 128/18x

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132286