OGH
RS0132084
23.05.2018
15Os50/18v (15Os51/18s, 15Os52/18p, 15Os53/18k, 15Os54/18g, 15Os55/18d, 15Os56/18a)
StPO §199; StPO §263
Diversionelles Vorgehen durch das Gericht ist auch hinsichtlich einer Tat zulässig, die Gegenstand einer Ausdehnung der Anklage ist.
TE OGH 2018-05-23 15 Os 50/18v
Beisatz: Dies gilt auch im Fall gleichzeitiger urteilsmäßiger Erledigung der ursprünglich angeklagten Tat. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132084