OGH
RS0132328
22.03.2018
2Ob98/17a
ABGB in der Fassung vor dem ErbRÄG 2015 §785
„Eine Schenkung kann auch darin liegen, dass der Erblasser dem Beschenkten eine vermögenswerte Rechtsstellung gegenüber einer von ihm dotierten juristischen Person einräumt.“
TE OGH 2018-03-22 2 Ob 98/17a
Beisatz: „Hier: Privatstiftung.“ (T1)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132328