OGH
RS0131973
14.03.2018
15Os3/18g
StGB §142 Abs2
Eine – selbst an drei aufeinander folgenden Tagen bewirkte – bloße Schlafverzögerung bei dennoch möglichem Schlaf stellt noch keine Folge von solcher Erheblichkeit dar, die der Annahme der Privilegierung nach Paragraph 142, Absatz 2, StGB entgegenstünde.
TE OGH 2018-03-14 15 Os 3/18g
Beisatz: Raub von Schlaftabletten. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131973