Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0131954

Entscheidungsdatum

30.01.2018

Geschäftszahl

9ObA141/17a

Norm

RahmenkollV für Arbeiter in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie §15

Rechtssatz

Im Fall der Vereinbarung der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Auszahlung des Urlaubszuschusses zum innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer vereinbarten Auszahlungszeitpunkt treten die Rechtswirkungen des Paragraph 15, Abschnitt A Absatz 6, KollV ein, sodass der Urlaubszuschuss also nur entsprechend der bereits bekannten Dauer des Arbeitsverhältnisses im Kalenderjahr gewährt wird.

Entscheidungstexte

TE OGH 2018-01-30 9 ObA 141/17a

Veröff: SZ 2018/7

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0131954