Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0131882

Entscheidungsdatum

15.12.2017

Geschäftszahl

1Ob214/17b

Norm

ABGB §879 Abs3 E

Rechtssatz

Eine Berufung auf Paragraph 897, Absatz 3, ABGB kommt nicht in Betracht, wenn der vermeintlich benachteiligte Vertragspartner den (von einem Dritten) vorformulierten Mustervertrag selbst in das Vertragswerk eingeführt hat.

Entscheidungstexte

TE OGH 2017-12-15 1 Ob 214/17b

Das gilt auch, wenn dieser Mustervertrag inhaltlich weitgehend mit dem vom anderen Vertragspartner ursprünglich vorgeschlagenen Vertragsentwurf übereinstimmt. (T1)

Beisatz: Bestimmte Vertragsklauseln könnten aber im Sinne des Paragraph 879, Absatz eins, ABGB unwirksam sein. (T2)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131882