OGH
RS0131882
15.12.2017
1Ob214/17b
ABGB §879 Abs3 E
Eine Berufung auf Paragraph 897, Absatz 3, ABGB kommt nicht in Betracht, wenn der vermeintlich benachteiligte Vertragspartner den (von einem Dritten) vorformulierten Mustervertrag selbst in das Vertragswerk eingeführt hat.
TE OGH 2017-12-15 1 Ob 214/17b
Das gilt auch, wenn dieser Mustervertrag inhaltlich weitgehend mit dem vom anderen Vertragspartner ursprünglich vorgeschlagenen Vertragsentwurf übereinstimmt. (T1)
Beisatz: Bestimmte Vertragsklauseln könnten aber im Sinne des Paragraph 879, Absatz eins, ABGB unwirksam sein. (T2)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131882