OGH
RS0131893
14.12.2017
2Ob155/16g; 3Ob202/20g
ABGB §879 Abs3 E
Das formularmäßige Einräumen eines zeitlich und sachlich unbeschränkten Werknutzungsrechts an Inhalten, die ein Verbraucher auf die Website eines Versandhandelsunternehmens einstellt (zB an einer Kundenrezension), ist jedenfalls bei Fehlen einer Gegenleistung des Unternehmens gröblich benachteiligend iSv Paragraph 879, Absatz 3, ABGB.
TE OGH 2017-12-14 2 Ob 155/16g
Veröff: SZ 2017/143
TE OGH 2021-01-20 3 Ob 202/20g
Vgl
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131893