OGH
RS0131890
14.12.2017
2Ob155/16g
KSchG §6 Abs2 Z1
Ein Rücktrittsrecht des Unternehmers wegen Vertragsverletzung seines Lieferanten („Selbstbelieferungsvorbehalt“) verstößt jedenfalls dann mangels sachlicher Rechtfertigung gegen Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer eins, KSchG, wenn der Unternehmer auch bei bloß kurzfristigen Lieferverzögerungen seines Lieferanten vom Vertrag zurücktreten kann.
TE OGH 2017-12-14 2 Ob 155/16g
Veröff: SZ 2017/143
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131890