Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0131890

Entscheidungsdatum

14.12.2017

Geschäftszahl

2Ob155/16g

Norm

KSchG §6 Abs2 Z1

Rechtssatz

Ein Rücktrittsrecht des Unternehmers wegen Vertragsverletzung seines Lieferanten („Selbstbelieferungsvorbehalt“) verstößt jedenfalls dann mangels sachlicher Rechtfertigung gegen Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer eins, KSchG, wenn der Unternehmer auch bei bloß kurzfristigen Lieferverzögerungen seines Lieferanten vom Vertrag zurücktreten kann.

Entscheidungstexte

TE OGH 2017-12-14 2 Ob 155/16g

Veröff: SZ 2017/143

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131890