Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0131814

Entscheidungsdatum

23.10.2017

Geschäftszahl

5Ob178/17p

Norm

GBG §96; UHG §1; UHG §10 Abs1a; UHG §10 Abs2

Rechtssatz

Die Einreihung stellt gegenüber einem Begehren auf Hinterlegung nicht bloß ein Minus, sondern ein Aliud dar, wenn die Partei bewusst die Urkundenhinterlegung anstrebt, obwohl diese wegen eines originären Erwerbs eines Superädifikats nicht möglich ist. Eine an sich mögliche, aber nicht angestrebte Einreihung kann daher nicht bewilligt werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 2017-10-23 5 Ob 178/17p

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131814