OGH
RS0131410
11.05.2017
16Ok8/16m
Verordnung (EG) Nr 1/2003 des Rates 32003R0001 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln Art22 Abs1; WettbG §12 Abs1
Die Amtshilfehandlungen nach Artikel 22, Absatz eins, VO (EG) 1/2003 können mangels Kompetenz und Weisungsbefugnis im fremden Hoheitsgebiet nicht als Handlungen der unterstützten Behörde gelten; sie werden vielmehr von der ersuchten Behörde zwar im Interesse der ersuchenden Behörde, aber im eigenen Namen durchgeführt.
TE OGH 2017-05-11 16 Ok 8/16m
Veröff: SZ 2017/55
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131410