Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0131333

Entscheidungsdatum

21.11.2023

Geschäftszahl

10ObS4/17m; 10ObS53/20x; 10ObS110/23h

Norm

APG §5 Abs3

ASVG §261 Abs7

Rechtssatz

Paragraph 5, Absatz 3, APG ist nicht anders als Paragraph 261, Absatz 7, ASVG in der Fassung 2. SVRÄG 2003 auszulegen. Er ist dahin zu verstehen, dass ein in der Höhe der bescheidmäßig zuerkannten Direktpension, die bei Eintritt eines neuen Versicherungsfalls tatsächlich in Anspruch genommen wird, berücksichtigter Abschlag bei der Berechnung der Pensionsleistung aus dem neuen Versicherungsfall zur Anwendung kommt. Enthält daher eine Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit keine Verminderung der Pensionsleistung, dann vermindert sich auch die daran anschließende, nach Erreichung des Regelpensionsalters in Anspruch genommene Alterspension nicht.

Entscheidungstexte

TE OGH 2017-03-21 10 ObS 4/17m

TE OGH 2020-06-24 10 ObS 53/20x

Vgl; Beisatz: Hier: Verminderung der Invaliditätspension, die eine Verminderung der Alterspension zur Folge hat. (T1)

TE OGH 2023-11-21 10 ObS 110/23h

vgl

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131333