OGH
RS0131333
21.11.2023
10ObS4/17m; 10ObS53/20x; 10ObS110/23h
APG §5 Abs3
ASVG §261 Abs7
Paragraph 5, Absatz 3, APG ist nicht anders als Paragraph 261, Absatz 7, ASVG in der Fassung 2. SVRÄG 2003 auszulegen. Er ist dahin zu verstehen, dass ein in der Höhe der bescheidmäßig zuerkannten Direktpension, die bei Eintritt eines neuen Versicherungsfalls tatsächlich in Anspruch genommen wird, berücksichtigter Abschlag bei der Berechnung der Pensionsleistung aus dem neuen Versicherungsfall zur Anwendung kommt. Enthält daher eine Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit keine Verminderung der Pensionsleistung, dann vermindert sich auch die daran anschließende, nach Erreichung des Regelpensionsalters in Anspruch genommene Alterspension nicht.
TE OGH 2017-03-21 10 ObS 4/17m
TE OGH 2020-06-24 10 ObS 53/20x
Vgl; Beisatz: Hier: Verminderung der Invaliditätspension, die eine Verminderung der Alterspension zur Folge hat. (T1)
TE OGH 2023-11-21 10 ObS 110/23h
vgl
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131333