OGH
RS0131342
22.02.2017
8ObS17/16g
IESG §7 Abs7
Die Bestimmung des Paragraph 7, Absatz 7, IESG ist so auszulegen, dass der angeordnete Übergang der Rückzahlungsverpflichtung für anfechtbare Zahlungen vom Arbeitnehmer auf den Insolvenz-Ausfallgeld‑Fonds voraussetzt, dass für die Forderung, die der angefochtenen Zahlung zugrunde liegt, ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Insolvenz ‑Ausfallgeld bestand. Eine Ausweitung der Sicherungsgrenzen des IESG ist mit dieser Bestimmung nicht verbunden.
TE OGH 2017-02-22 8 ObS 17/16g
Veröff: SZ 2017/18
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131342