OGH
RS0131074
28.10.2016
9ObA120/16m
KollV für Arbeitskräfteüberlassung Abschn römisch sechzehn Pkt 5
Arbeitnehmer iSd Abschn römisch sechzehn Pkt 5 KVAÜ, deren Arbeitsverhältnis nach (auch bloß teilweisem) Verbrauch eines Urlaubs und Erhalt des Urlaubszuschusses, jedoch vor Ablauf des Kalenderjahres endet, haben auch dann Anspruch auf den aliquoten Teil des Urlaubszuschusses entsprechend ihrer jeweils im Kalenderjahr zurückgelegten Dienstzeit (je Woche 1/52), wenn das Arbeitsverhältnis durch Austritt ohne wichtigen Grund beendet wurde.
TE OGH 2016-10-28 9 ObA 120/16m
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131074