Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0131074

Entscheidungsdatum

28.10.2016

Geschäftszahl

9ObA120/16m

Norm

KollV für Arbeitskräfteüberlassung Abschn römisch sechzehn Pkt 5

Rechtssatz

Arbeitnehmer iSd Abschn römisch sechzehn Pkt 5 KVAÜ, deren Arbeitsverhältnis nach (auch bloß teilweisem) Verbrauch eines Urlaubs und Erhalt des Urlaubszuschusses, jedoch vor Ablauf des Kalenderjahres endet, haben auch dann Anspruch auf den aliquoten Teil des Urlaubszuschusses entsprechend ihrer jeweils im Kalenderjahr zurückgelegten Dienstzeit (je Woche 1/52), wenn das Arbeitsverhältnis durch Austritt ohne wichtigen Grund beendet wurde.

Entscheidungstexte

TE OGH 2016-10-28 9 ObA 120/16m

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131074