Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0130901

Entscheidungsdatum

25.08.2016

Geschäftszahl

4Ob94/16a

Norm

PatG §1

Rechtssatz

Der erforderliche technische Effekt aus einem Computerprogramm muss aus dem eigentlichen Inhalt des Programms im Zusammenhang mit der gestellten technischen Aufgabe bzw deren Lösung erschlossen werden können. Maßgebend ist somit, ob die Lehre bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Lösung eines über die Datenverarbeitung hinausgehenden konkreten technischen Problems dient.

Entscheidungstexte

TE OGH 2016-08-25 4 Ob 94/16a

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130901