OGH
RS0130901
25.08.2016
4Ob94/16a
PatG §1
Der erforderliche technische Effekt aus einem Computerprogramm muss aus dem eigentlichen Inhalt des Programms im Zusammenhang mit der gestellten technischen Aufgabe bzw deren Lösung erschlossen werden können. Maßgebend ist somit, ob die Lehre bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Lösung eines über die Datenverarbeitung hinausgehenden konkreten technischen Problems dient.
TE OGH 2016-08-25 4 Ob 94/16a
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130901