Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0130710

Entscheidungsdatum

18.03.2016

Geschäftszahl

9ObA16/16t

Norm

KollV für das Hotel- und Gastgewerbe - Arbeiter Art14 litg

Rechtssatz

Der Anspruch auf Jahresremuneration nach Artikel 14, KV entfällt, wenn ein Arbeitnehmer gemäß Paragraph 82, Gewerbeordnung 1859 entlassen wird, ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder die vorgesehene Kündigungsfrist nicht einhält. Dies ist nicht davon abhängig, ob die Jahresremuneration bereits gezahlt wurde. In den genannten Beendigungsfällen wird dieser Anspruch gar nicht erworben, eine bereits erhaltene Jahresremuneration ist vom Arbeitnehmer zurückzuzahlen.

Entscheidungstexte

TE OGH 2016-03-18 9 ObA 16/16t

Veröff: SZ 2016/36

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130710