Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0130699

Entscheidungsdatum

25.02.2016

Geschäftszahl

2Ob20/15b

Norm

KSchG §6 Abs1 Z3

Rechtssatz

Das Verbot von Zugangsfiktionen bezieht sich auch auf die Frage des Zeitpunkts des Zugangs.

Entscheidungstexte

TE OGH 2016-02-25 2 Ob 20/15b

Beisatz: Es darf keinen Unterschied machen, ob festgeschrieben wird, dass eine überhaupt nicht zugegangene Erklärung als zugegangen gilt, oder ob ihr Zugang bloß früher eintreten soll, als dies nach allgemeinen Regeln der Fall wäre. (T1); Veröff: SZ 2016/22

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130699