OGH
RS0130465
26.11.2015
6Ob148/15f; 6Ob4/19k
PSG §8 Abs3
Die Hauptaufgabe eines nach Paragraph 8, Absatz 3, PSG zu bestellenden Stiftungskurators ist es, den ersten Stiftungsvorstand (und wenn erforderlich den ersten Aufsichtsrat) zu bestellen. Das Vertretungsrecht des Stiftungskurators nach Paragraph 8, Absatz 3, Ziffer 2, PSG ist beschränkt und durch die Bestellung der Mitglieder des (ersten) Stiftungsvorstands auflösend bedingt. Ist bereits durch den Stifter ein (erster) Stiftungsvorstand bestellt, kommt dem Stiftungskurator überhaupt keine Vertretungsbefugnis zu.
TE OGH 2015-11-26 6 Ob 148/15f
Veröff: SZ 2015/132
TE OGH 2019-01-24 6 Ob 4/19k
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130465