OGH
RS0130286
27.08.2015
9ObA92/15t
ArbVG §3 Abs1
Eine kollektivvertragliche Festlegung von Mindestentgelten in Euro ist als Geldzahlungsgebot zu verstehen, wenn der Kollektivvertrag keine Durchbrechung vorsieht. Das Geldzahlungsgebot kann vor dem Hintergrund der ihm innewohnenden Dispositionsfreiheit des Arbeitnehmers über den Mindestlohn nicht durch in den Augen des Arbeitgebers (oder Arbeitnehmers) noch so günstige Sachbezüge umgangen werden.
TE OGH 2015-08-27 9 ObA 92/15t
Beisatz: Hier: Kollektivvertrag für Handelsangestellte. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130286