Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0130286

Entscheidungsdatum

27.08.2015

Geschäftszahl

9ObA92/15t

Norm

ArbVG §3 Abs1

Rechtssatz

Eine kollektivvertragliche Festlegung von Mindestentgelten in Euro ist als Geldzahlungsgebot zu verstehen, wenn der Kollektivvertrag keine Durchbrechung vorsieht. Das Geldzahlungsgebot kann vor dem Hintergrund der ihm innewohnenden Dispositionsfreiheit des Arbeitnehmers über den Mindestlohn nicht durch in den Augen des Arbeitgebers (oder Arbeitnehmers) noch so günstige Sachbezüge umgangen werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 2015-08-27 9 ObA 92/15t

Beisatz: Hier: Kollektivvertrag für Handelsangestellte. (T1)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130286