OGH
RS0130272
11.08.2015
4Ob2/15w
UWG §1 C3
Eine reine Beschaffungstätigkeit von Gebietskörperschaften und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, mag sie auch einen großen Umfang haben, begründet keine Teilnahme am Erwerbsleben.
TE OGH 2015-08-11 4 Ob 2/15w
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130272