OGH
RS0129446
23.04.2014
4Ob48/14h
ABGB §354; UWG §1 C5d
Der Inhaber eines Gastgewerbebetriebs kann einer Privatperson unter Berufung auf das Hausrecht das Betreten seines Lokals untersagen, wenn diese Person das Lokal als „Rauchersheriff“ aufgesucht hat, um die Einhaltung der Nichtraucherschutzvorschriften zu kontrollieren und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten. Das gilt auch dann, wenn die Person Speisen und Getränke konsumiert hat, um für ihre Kontrollen eine gewisse Zeit im Lokal bleiben zu können.
TE OGH 2014-04-23 4 Ob 48/14h
Veröff: SZ 2014/39
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129446