Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0129446

Entscheidungsdatum

23.04.2014

Geschäftszahl

4Ob48/14h

Norm

ABGB §354; UWG §1 C5d

Rechtssatz

Der Inhaber eines Gastgewerbebetriebs kann einer Privatperson unter Berufung auf das Hausrecht das Betreten seines Lokals untersagen, wenn diese Person das Lokal als „Rauchersheriff“ aufgesucht hat, um die Einhaltung der Nichtraucherschutzvorschriften zu kontrollieren und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten. Das gilt auch dann, wenn die Person Speisen und Getränke konsumiert hat, um für ihre Kontrollen eine gewisse Zeit im Lokal bleiben zu können.

Entscheidungstexte

TE OGH 2014-04-23 4 Ob 48/14h

Veröff: SZ 2014/39

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129446