Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0129283

Entscheidungsdatum

30.01.2014

Geschäftszahl

12Os117/12s (12Os118/12p); 17Os15/17k

Norm

AktG §1; AktG §70; StGB §153

Rechtssatz

Die Untreuestrafbarkeit kann durch die Zustimmung der Aktionäre oder der Alleinaktionärin grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 2014-01-30 12 Os 117/12s

Beisatz: Auch eine "Weisung" oder eine Zustimmung der Hauptversammlung zur Vornahme von Geschäftsführungsakten, die, weil vermögensschädigend, gegen das Unternehmensinteresse verstoßen, ist aufgrund der fehlenden Weisungsbefugnis nicht geeignet, von der gegenüber der Gesellschaft bestehenden Treuepflicht zu dispensieren. (T1)

Beisatz: Der Grundsatz der Vermögensbindung gilt auch und gerade im Konzern. (T2)

TE OGH 2018-04-19 17 Os 15/17k

Vgl aber

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129283