OGH
RS0129283
30.01.2014
12Os117/12s (12Os118/12p); 17Os15/17k
AktG §1; AktG §70; StGB §153
Die Untreuestrafbarkeit kann durch die Zustimmung der Aktionäre oder der Alleinaktionärin grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
TE OGH 2014-01-30 12 Os 117/12s
Beisatz: Auch eine "Weisung" oder eine Zustimmung der Hauptversammlung zur Vornahme von Geschäftsführungsakten, die, weil vermögensschädigend, gegen das Unternehmensinteresse verstoßen, ist aufgrund der fehlenden Weisungsbefugnis nicht geeignet, von der gegenüber der Gesellschaft bestehenden Treuepflicht zu dispensieren. (T1)
Beisatz: Der Grundsatz der Vermögensbindung gilt auch und gerade im Konzern. (T2)
TE OGH 2018-04-19 17 Os 15/17k
Vgl aber
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129283