OGH
RS0129048
24.07.2013
9ObA40/13t
GlBG §17 Abs1; VBO Wien 1995 §49 Abs1
Das Merkmal der ethnischen Zugehörigkeit ist nicht vom Bestehen tatsächlicher Unterschiede abhängig. Es genügt die durch herabsetzende Bezugnahme auf die ausländische Herkunft zum Ausdruck gebrachte „Fremdzuschreibung“.
TE OGH 2013-07-24 9 ObA 40/13t