Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0128903

Entscheidungsdatum

25.04.2013

Geschäftszahl

2Ob74/12i

Norm

UGB §400 Abs2; UGB §405 Abs3

Rechtssatz

Aus Paragraph 400, Absatz 2, Satz 2 in Verbindung mit Paragraph 405, Absatz 3, UGB ist abzuleiten, dass das kaufähnliche Verhältnis zwischen Kommittent und Kommissionär bereits mit der Absendung der Ausführungsanzeige zustande kommt. Die Ausführungsanzeige ist zugleich als Benachrichtigung vom Selbsteintritt der Bank zu verstehen.

Entscheidungstexte

TE OGH 2013-04-25 2 Ob 74/12i

Veröff: SZ 2013/42

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128903