OGH
RS0128215
24.09.2012
9ObA51/12h
ABGB §1152 E; UrlG §10
Ist eine von den Parteien als freier Dienstvertrag bezeichnete Vereinbarung als echter Arbeitsvertrag zu qualifizieren, so ist die Urlaubsersatzleistung von als freie Dienstnehmer fehlbehandelten Dienstnehmern auf der Grundlage des vereinbarten Entgelts zu ermitteln.
TE OGH 2012-09-24 9 ObA 51/12h