Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0128215

Entscheidungsdatum

24.09.2012

Geschäftszahl

9ObA51/12h

Norm

ABGB §1152 E; UrlG §10

Rechtssatz

Ist eine von den Parteien als freier Dienstvertrag bezeichnete Vereinbarung als echter Arbeitsvertrag zu qualifizieren, so ist die Urlaubsersatzleistung von als freie Dienstnehmer fehlbehandelten Dienstnehmern auf der Grundlage des vereinbarten Entgelts zu ermitteln.

Entscheidungstexte

TE OGH 2012-09-24 9 ObA 51/12h