OGH
RS0128245
18.09.2012
4Ob110/12y
uWG §1a Abs3; UWG Z28 Anh
Unter „Kinder“ iSd Z 28 Anh UWG sind jedenfalls minderjährige unter vierzehn Jahren zu verstehen.Unter „Kinder“ iSd Ziffer 28, Anh UWG sind jedenfalls minderjährige unter vierzehn Jahren zu verstehen.
TE OGH 2012-09-18 4 Ob 110/12y
Beisatz: Hier: „Stickeralbum“ (T1)