Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0127764

Entscheidungsdatum

27.03.2012

Geschäftszahl

4Ob17/12x

Norm

ABGB §94 Abs2

Rechtssatz

Eine gewisse Mindestdauer der Haushaltsführung ist grundsätzlich keine Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch nach Paragraph 94, Absatz 2, ABGB.

Entscheidungstexte

TE OGH 2012-03-27 4 Ob 17/12x

Beisatz: Ausgenommen sind aber „Extremfälle“ wie zB eine bloß eintägige Dauer. (T1)

Bemerkung: Mit ausführlicher Darstellung der zweitinstanzlichen Judikatur. (T2)

Veröff: SZ 2012/37