OGH
RS0127764
27.03.2012
4Ob17/12x
ABGB §94 Abs2
Eine gewisse Mindestdauer der Haushaltsführung ist grundsätzlich keine Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch nach Paragraph 94, Absatz 2, ABGB.
TE OGH 2012-03-27 4 Ob 17/12x
Beisatz: Ausgenommen sind aber „Extremfälle“ wie zB eine bloß eintägige Dauer. (T1)
Bemerkung: Mit ausführlicher Darstellung der zweitinstanzlichen Judikatur. (T2)
Veröff: SZ 2012/37