Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0127822

Entscheidungsdatum

08.03.2012

Geschäftszahl

2Ob122/11x

Norm

EVÜ Art7

Rechtssatz

Um entscheiden zu können, ob einfach zwingendes oder international zwingendes Recht vorliegt, ist nach dem Zweck der Norm zu fragen. Normen, die überindividuelle Interessen verfolgen, wie zB Handelsbeschränkungen, Währungsbestimmungen, Vorschriften über die Haftpflichtversicherung, Jugendschutz etc zählen zu den international zwingenden Rechtsnormen. Dagegen ist bei Normen, die zusätzlich Individualinteressen schützen, die Qualität als Eingriffsnorm fraglich.

Entscheidungstexte

TE OGH 2012-03-08 2 Ob 122/11x