Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0127669

Entscheidungsdatum

14.02.2012

Geschäftszahl

5Ob209/11p

Norm

ABGB §843

Rechtssatz

Jeder Gesellschafter kann Teilungsklage iSd Paragraph 843, ABGB erheben. Die Teilungsklage steht dem Gesellschafter hinsichtlich der zum Gesellschaftsvermögen gehörenden, quoad sortem eingebrachten Liegenschaft auch zu, wenn er nicht bücherlicher Miteigentümer ist. In einem solchen Fall genügt die bloß obligatorische Berechtigung an der zu teilenden Sache.

Entscheidungstexte

TE OGH 2012-02-14 5 Ob 209/11p