OGH
RS0127624
22.12.2011
2Ob58/11k
ABGB §608; ABGB §615 Abs2; ABGB §703
Ist die Einsetzung namentlich genannter Nacherben an die Kinderlosigkeit des Vorerben geknüpft, so ist diese aufschiebend bedingt, sodass nicht die Zweifelsregel des Paragraph 615, Absatz 2, ABGB zur Anwendung gelangen könnte, sondern nur jene des Paragraph 703, ABGB.
TE OGH 2011-12-22 2 Ob 58/11k