Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0127624

Entscheidungsdatum

22.12.2011

Geschäftszahl

2Ob58/11k

Norm

ABGB §608; ABGB §615 Abs2; ABGB §703

Rechtssatz

Ist die Einsetzung namentlich genannter Nacherben an die Kinderlosigkeit des Vorerben geknüpft, so ist diese aufschiebend bedingt, sodass nicht die Zweifelsregel des Paragraph 615, Absatz 2, ABGB zur Anwendung gelangen könnte, sondern nur jene des Paragraph 703, ABGB.

Entscheidungstexte

TE OGH 2011-12-22 2 Ob 58/11k