OGH
RS0127291
20.09.2011
4Ob12/11k; 4Ob78/17z
UWG §1 D3d; UWG §14 A1
Verwerten ehemalige Mitarbeiter Unterlagen, die sie nach einem „inneren Frontwechsel“ von ihrem ehemaligen Arbeitgeber mitgenommen haben, so steht einem Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der darin enthaltenen Informationen der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens entgegen, wenn diese Informationen der Allgemeinheit – etwa als Stand der Technik – zur Verfügung standen und daher auch auf eine nicht unlautere Weise erlangt werden konnten.
TE OGH 2011-09-20 4 Ob 12/11k
TE OGH 2017-07-27 4 Ob 78/17z
Auch
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127291