Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0127291

Entscheidungsdatum

20.09.2011

Geschäftszahl

4Ob12/11k; 4Ob78/17z

Norm

UWG §1 D3d; UWG §14 A1

Rechtssatz

Verwerten ehemalige Mitarbeiter Unterlagen, die sie nach einem „inneren Frontwechsel“ von ihrem ehemaligen Arbeitgeber mitgenommen haben, so steht einem Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der darin enthaltenen Informationen der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens entgegen, wenn diese Informationen der Allgemeinheit – etwa als Stand der Technik – zur Verfügung standen und daher auch auf eine nicht unlautere Weise erlangt werden konnten.

Entscheidungstexte

TE OGH 2011-09-20 4 Ob 12/11k

TE OGH 2017-07-27 4 Ob 78/17z

Auch

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127291