Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0127055

Entscheidungsdatum

29.06.2011

Geschäftszahl

8ObA41/11d

Norm

oö SHG §14

Rechtssatz

Nach Paragraph 14, Absatz 4, oö SHG hat Sozialhilfearbeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses stattzufinden. Wird ein Arbeitsverhältnis aufgrund eines Antrags auf Gewährung von Sozialhilfearbeit begründet und wird dieses nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Sozialhilfearbeit gestaltet, so findet dieses in Paragraph 14, oö SHG seine Rechtsgrundlage.

Entscheidungstexte

TE OGH 2011-06-29 8 ObA 41/11d