OGH
RS0127055
29.06.2011
8ObA41/11d
oö SHG §14
Nach Paragraph 14, Absatz 4, oö SHG hat Sozialhilfearbeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses stattzufinden. Wird ein Arbeitsverhältnis aufgrund eines Antrags auf Gewährung von Sozialhilfearbeit begründet und wird dieses nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Sozialhilfearbeit gestaltet, so findet dieses in Paragraph 14, oö SHG seine Rechtsgrundlage.
TE OGH 2011-06-29 8 ObA 41/11d