OGH
RS0127014
28.06.2011
9ObA74/11i; 9ObA125/11i
AVRAG §2d Abs3 Z3
Die Vereinbarung einer Ausbildungskostenrückersatzklausel, wonach die Ausbildungskosten anteilig im ersten Jahr nach Beendigung der Ausbildung zur Gänze, im zweiten Jahr zu zwei Dritteln und im dritten Jahr zu einem Drittel an den Dienstgeber zurückzuerstatten sind, widerspricht nicht Paragraph 2 d, Absatz 3, Ziffer 3, AVRAG.
TE OGH 2011-06-28 9 ObA 74/11i
Veröff: SZ 2011/80
TE OGH 2011-12-21 9 ObA 125/11i
Veröff: SZ 2011/155