OGH
RS0127174
20.02.2020
2Ob176/10m; 6Ob16/20a
ABGB §872
Bei einer an der Gesinnung redlicher Vertragsparteien orientierten Vertragsanpassung ist zu berücksichtigen, dass es der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, dass in der Regel marktorientierte verkehrsübliche Entgelte vereinbart werden.
TE OGH 2011-06-22 2 Ob 176/10m
Beisatz: Hier: Im Zusammenhang mit der Übertragung von Wohnrechten bzw der Veräußerung einer Eigentumswohnung. (T1)
TE OGH 2020-02-20 6 Ob 16/20a
Anmerkung, Veröff: SZ 2020/18
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127174