OGH
RS0127035
25.04.2024
8ObS6/11g; 8ObS8/11a; 8ObS11/11t; 8ObS1/21m; 8ObS1/24s
IESG §1 Abs2
Ein nach den Bestimmungen des IESG geltend gemachter Anspruch muss einer im Gesetz normierten Kategorie gesicherter Ansprüche zugeordnet werden. „Laufendes Entgelt“ setzt ein Synallagma zu den vom Arbeitnehmer tatsächlich erbrachten Arbeitsleistungen voraus. Auch die Sicherungsfähigkeit von (sonstigen) Schadenersatzansprüchen setzt grundsätzlich voraus, dass sie aus dem Vollzug des Arbeitsverhältnisses resultieren. Dies gilt auch dann, wenn dem geltend gemachten Anspruch eine Konventionalstrafenvereinbarung zugrunde liegt.
TE OGH 2011-05-25 8 ObS 6/11g
Veröff: SZ 2011/65
TE OGH 2011-06-29 8 ObS 8/11a
Auch; nur: Ein nach den Bestimmungen des IESG geltend gemachter Anspruch muss einer im Gesetz normierten Kategorie gesicherter Ansprüche zugeordnet werden. (T1)
TE OGH 2011-06-29 8 ObS 11/11t
Auch; nur T1
TE OGH 2021-06-25 8 ObS 1/21m
Anmerkung, Veröff: SZ 2021/68
TE OGH 2024-04-25 8 ObS 1/24s
vgl; Beisatz: Hier: Teuerungsprämie nach Paragraph 124 b, Ziffer 408, Litera a, EStG 1988 – ist laufendes Entgelt im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, IESG. (T2)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127035