OGH
RS0126997
31.03.2011
1Ob15/11d
AHG §1 Abs1 F; AHG §9 Abs5; UGB §277 Abs2
Die vom gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft im Sinne des Paragraph 277, Absatz 2, UGB veranlasste Veröffentlichung des Jahresabschlusses im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ ist hoheitliches Handeln der Medieninhaberin der „Wiener Zeitung“, die dabei als Organ des Bundes tätig wird. Der Rechtsweg für gegen sie gerichtete Klagen, die (deliktische) Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit betreffen, ist nach Paragraph 9, Absatz 5, AHG unzulässig.
TE OGH 2011-03-31 1 Ob 15/11d
Veröff: SZ 2011/43