Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0126997

Entscheidungsdatum

31.03.2011

Geschäftszahl

1Ob15/11d

Norm

AHG §1 Abs1 F; AHG §9 Abs5; UGB §277 Abs2

Rechtssatz

Die vom gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft im Sinne des Paragraph 277, Absatz 2, UGB veranlasste Veröffentlichung des Jahresabschlusses im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ ist hoheitliches Handeln der Medieninhaberin der „Wiener Zeitung“, die dabei als Organ des Bundes tätig wird. Der Rechtsweg für gegen sie gerichtete Klagen, die (deliktische) Ansprüche im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit betreffen, ist nach Paragraph 9, Absatz 5, AHG unzulässig.

Entscheidungstexte

TE OGH 2011-03-31 1 Ob 15/11d

Veröff: SZ 2011/43