OGH
RS0126600
15.02.2011
4Ob5/11f
UWG §1 C12; UWG §1 C13
Auch der Schadenersatzanspruch nach UWG erfordert den Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen Wettbewerbsverletzung und Schaden; eine Beweislastumkehr findet nicht statt.
TE OGH 2011-02-15 4 Ob 5/11f