Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0126350

Entscheidungsdatum

05.10.2010

Geschäftszahl

4Ob117/10z

Norm

ABGB §1041 A6; ABGB §1041 B5; ABGB §1486 Z1

Rechtssatz

Ansprüche aus der Verwendung von außerhalb eines Vertrags erbrachten Leistungen eines Unternehmers (hier: Planungsleistungen eines Architekten) nach Paragraph 1041, ABGB bilden keine Paragraph 1486, Ziffer eins, ABGB zu unterstellenden Ansprüche für Lieferung von Sachen oder Ausführung von Arbeiten oder sonstige Leistungen in einem gewerblichen, kaufmännischen oder sonstigen geschäftlichen Betrieb und verjähren daher in 30 Jahren.

Entscheidungstexte

TE OGH 2010-10-05 4 Ob 117/10z

Veröff: SZ 2010/119