OGH
RS0126350
05.10.2010
4Ob117/10z
ABGB §1041 A6; ABGB §1041 B5; ABGB §1486 Z1
Ansprüche aus der Verwendung von außerhalb eines Vertrags erbrachten Leistungen eines Unternehmers (hier: Planungsleistungen eines Architekten) nach Paragraph 1041, ABGB bilden keine Paragraph 1486, Ziffer eins, ABGB zu unterstellenden Ansprüche für Lieferung von Sachen oder Ausführung von Arbeiten oder sonstige Leistungen in einem gewerblichen, kaufmännischen oder sonstigen geschäftlichen Betrieb und verjähren daher in 30 Jahren.
TE OGH 2010-10-05 4 Ob 117/10z
Veröff: SZ 2010/119