OGH
RS0125907
20.04.2010
4Ob159/09z
UWG Anh Z4; UWG §2 D13
Ein reines Testergebnis wird von den Verkehrsteilnehmern regelmäßig nicht als „behördliche Bewilligung oder Genehmigung“ verstanden.
TE OGH 2010-04-20 4 Ob 159/09z