OGH
12.11.2009
2Ob112/09y
StVO §97 Abs3
Zur Vornahme von Vermessungs- und Bodenmarkierungsarbeiten auf einer Fahrbahn können auch Private gemäß Paragraph 97, Absatz 3, StVO mit der Regelung des Verkehrs auf den in Betracht kommenden Straßenteilen vorübergehend betraut werden.
TE OGH 2009/11/12 2 Ob 112/09y
RS0125628