Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.08.2009

Geschäftszahl

12Os106/09v (12Os107/09s)

Norm

GebAG §43 Abs1 Z2 litd

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob „erschwerende äußere Umstände" im Sinn des Paragraph 43, Absatz eins, Ziffer 2, Litera d, GebAG vorliegen, sind sowohl die Rahmenbedingungen der Obduktion (Wetter) als auch der Zustand der Leiche - bei jeweiligem Abweichen vom klinischen Durchschnittsfall - ins Kalkül zu ziehen. Infektionen der Leiche mit besonderer Ansteckungsgefahr (HIV, Hepatitis), bei denen spezielle Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind, rechtfertigen eine Erhöhung der Gebühr.

Entscheidungstexte

TE OGH 2009/08/27 12 Os 106/09v

Rechtssatznummer

RS0125248