OGH
RS0125121
14.07.2009
4Ob62/09k
MedienG §26
Die Aufzählung jener Begriffe in Paragraph 26, MedienG, mit denen Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, in periodischen Medien unter den näher genannten Umständen als entgeltlich zu kennzeichnen sind, ist nicht taxativ. Zur gesetzmäßigen Kennzeichnung können deshalb auch andere als die in Paragraph 26, MedienG aufgezählten Begriffe verwendet werden, sofern diese für das angesprochene Publikum - legt man einen strengen Maßstab an - den selben Erklärungswert wie die vom Gesetz verwendeten Begriffe besitzen und damit ausreichend und zweifelsfrei auf die Entgeltlichkeit der Einschaltung hinweisen.
TE OGH 2009-07-14 4 Ob 62/09k
Beisatz: „Promotion" reicht zur Kennzeichnung nicht aus. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125121