OGH
RS0124959
14.07.2009
4Ob60/09s
KartG 2005 §5 Abs1 Z3; UWG §1 Abs1 Z1 C9a
Verstößt ein Marktbeherrscher gegen das Diskriminierungsverbot des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 3, KartG, so greift er nicht nur in den Wettbewerb auf dem vor- oder nachgelagerten Markt ein, sondern verändert auch die vom Gesetz für den Sonderfall eines „beherrschten" Marktes als angemessen angesehene Ausgangslage für den Wettbewerb auf seiner eigenen Wirtschaftsstufe. Damit beeinträchtigt er den Wettbewerb anderer Unternehmen im Sinne von Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, UWG.
TE OGH 2009-07-14 4 Ob 60/09s
Veröff: SZ 2009/94