Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0124959

Entscheidungsdatum

14.07.2009

Geschäftszahl

4Ob60/09s

Norm

KartG 2005 §5 Abs1 Z3; UWG §1 Abs1 Z1 C9a

Rechtssatz

Verstößt ein Marktbeherrscher gegen das Diskriminierungsverbot des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 3, KartG, so greift er nicht nur in den Wettbewerb auf dem vor- oder nachgelagerten Markt ein, sondern verändert auch die vom Gesetz für den Sonderfall eines „beherrschten" Marktes als angemessen angesehene Ausgangslage für den Wettbewerb auf seiner eigenen Wirtschaftsstufe. Damit beeinträchtigt er den Wettbewerb anderer Unternehmen im Sinne von Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, UWG.

Entscheidungstexte

TE OGH 2009-07-14 4 Ob 60/09s

Veröff: SZ 2009/94