Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0124952

Entscheidungsdatum

14.07.2009

Geschäftszahl

4Ob41/09x; 6Ob119/11k

Norm

ECG §18 Abs4; UrhG §78b Abs3; UrhG §81 Abs1a

Rechtssatz

Die Durchsetzung eines Anspruchs nach Paragraph 87 b, Absatz 3, UrhG kann daran scheitern, dass die begehrte Auskunft nur aufgrund einer rechtswidrigen Verarbeitung von Verkehrsdaten erteilt werden könnte.

Entscheidungstexte

TE OGH 2009-07-14 4 Ob 41/09x

Veröff: SZ 2009/92

TE OGH 2012-06-22 6 Ob 119/11k

Vgl auch; Beisatz: Hier: Auskunftsbegehren über die IP-Adresse eines Nutzers gegen den Betreiber eines Internet-Diskussionsforums als Host-Provider nach Paragraph 18, Absatz 4, ECG scheitert daran, dass mit der begehrten IP-Adresse Name und Adresse des Posters auf legalem Weg nicht eruiert werden können. (T1)