OGH
RS0124952
14.07.2009
4Ob41/09x; 6Ob119/11k
ECG §18 Abs4; UrhG §78b Abs3; UrhG §81 Abs1a
Die Durchsetzung eines Anspruchs nach Paragraph 87 b, Absatz 3, UrhG kann daran scheitern, dass die begehrte Auskunft nur aufgrund einer rechtswidrigen Verarbeitung von Verkehrsdaten erteilt werden könnte.
TE OGH 2009-07-14 4 Ob 41/09x
Veröff: SZ 2009/92
TE OGH 2012-06-22 6 Ob 119/11k
Vgl auch; Beisatz: Hier: Auskunftsbegehren über die IP-Adresse eines Nutzers gegen den Betreiber eines Internet-Diskussionsforums als Host-Provider nach Paragraph 18, Absatz 4, ECG scheitert daran, dass mit der begehrten IP-Adresse Name und Adresse des Posters auf legalem Weg nicht eruiert werden können. (T1)