OGH
14.07.2009
4Ob30/09d
ECG §3 Z1
Die Bewerbung der und das Vertragsanbot auf Ausarbeitung digitaler Daten zu Fotos im Internet ist ein Dienst der Informationsgesellschaft im Sinne von Paragraph 3, Ziffer eins, ECG. Das gilt nicht für die beworbene Dienstleistung (Ausarbeitung der Fotos) selbst, weil diese nicht in Form der elektronischen Datenverarbeitung erbracht wird.
TE OGH 2009/07/14 4 Ob 30/09d
RS0125123