OGH
RS0125031
25.06.2009
2Ob16/09f; 9ObA36/11a
ABGB §896; AVRAG §6; UrlG §9
Beendet der Erwerber das Arbeitsverhältnis nicht, sondern gewährt er während des fortgesetzten Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer den aus der Zeit vor dem Betriebsübergang resultierenden Urlaubsanspruch, so kann er vom Veräußerer das an den Arbeitnehmer bezahlte Urlaubsentgelt für die auf den Veräußerer entfallenden Dienstzeiten im Regressweg zurückfordern, auch wenn dieser den Urlaubsanspruch naturaliter nicht mehr erfüllen konnte und musste. Dabei ist davon auszugehen, welcher Nutzen dem jeweiligen Betriebsinhaber aus der tatsächlichen Verteilung von Arbeitsleistung und Urlaubsinanspruchnahme vor und nach Betriebsübergang im Vergleich zur Lage bei aliquotierter Verteilung entstanden ist.
TE OGH 2009-06-25 2 Ob 16/09f
TE OGH 2011-08-29 9 ObA 36/11a
Vgl auch