Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0125031

Entscheidungsdatum

25.06.2009

Geschäftszahl

2Ob16/09f; 9ObA36/11a

Norm

ABGB §896; AVRAG §6; UrlG §9

Rechtssatz

Beendet der Erwerber das Arbeitsverhältnis nicht, sondern gewährt er während des fortgesetzten Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer den aus der Zeit vor dem Betriebsübergang resultierenden Urlaubsanspruch, so kann er vom Veräußerer das an den Arbeitnehmer bezahlte Urlaubsentgelt für die auf den Veräußerer entfallenden Dienstzeiten im Regressweg zurückfordern, auch wenn dieser den Urlaubsanspruch naturaliter nicht mehr erfüllen konnte und musste. Dabei ist davon auszugehen, welcher Nutzen dem jeweiligen Betriebsinhaber aus der tatsächlichen Verteilung von Arbeitsleistung und Urlaubsinanspruchnahme vor und nach Betriebsübergang im Vergleich zur Lage bei aliquotierter Verteilung entstanden ist.

Entscheidungstexte

TE OGH 2009-06-25 2 Ob 16/09f

TE OGH 2011-08-29 9 ObA 36/11a

Vgl auch