OGH
RS0124573
24.02.2009
17Ob34/08m; 4Ob117/12b
UWG §2 A4; UWG §2 D2
Beauftragt ein Produktionsunternehmen einen Verpackungshersteller mit der Erzeugung von Verpackungen, die mit dem Kennzeichen eines Dritten versehen werden sollen, so ist der Verpackungshersteller im Allgemeinen nicht verpflichtet, eine Erklärung des Dritten zur Rechtmäßigkeit der Kennzeichennutzung einzuholen. Eine Prüfpflicht, deren Verletzung eine lauterkeits- oder immaterialgüterrechtliche Gehilfenhaftung begründen könnte, besteht nur in Ausnahmefällen.
TE OGH 2009-02-24 17 Ob 34/08m
TE OGH 2012-07-10 4 Ob 117/12b
Vgl auch; Beisatz: Hier: „Mustersammlung für Wirtschaftstreuhänder“. (T1)