Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0124128

Entscheidungsdatum

14.10.2008

Geschäftszahl

17Ob25/08p

Norm

UWG §1 Abs3 D1a; UWG §2 A4

Rechtssatz

Beim Unterschieben einer nicht bestellten Leistung kommt es nach Paragraph eins, Absatz 3, in Verbindung mit Paragraph 2, UWG in der Fassung UWG-Nov 2007 auf ein „systematisches" oder „bewusstes" Unterschieben im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern nicht mehr an.

Entscheidungstexte

TE OGH 2008-10-14 17 Ob 25/08p

Veröff: SZ 2008/154