Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0124068

Entscheidungsdatum

23.09.2008

Geschäftszahl

4Ob127/08t

Norm

UWG §1 Abs1 Z2; UWG §1 Abs4 Z8 C8

Rechtssatz

Das Kriterium der Einhaltung der beruflichen Sorgfalt kann großzügiger gehandhabt werden, wenn ein Unternehmen ohne erkennbares Eigeninteresse Handlungen setzt, die ein anderes Unternehmen auf einem anderen Markt begünstigen.

Entscheidungstexte

TE OGH 2008-09-23 4 Ob 127/08t

Veröff: SZ 2008/132