OGH
09.09.2008
10ObS111/08h
ASVG §273 Abs1
Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Versicherten, der nach erfolgreicher Absolvierung einer Lehre als Kfz-Elektriker und Ausübung dieser Tätigkeit zuletzt viele Jahre lang als Angestellter im Außendienst tätig war, ist von dieser Angestelltentätigkeit auszugehen; dies auch dann, wenn für diese Tätigkeit die Kenntnisse und Fähigkeiten des erlernten Arbeiterberufes von wesentlicher Bedeutung waren.
TE OGH 2008/09/09 10 ObS 111/08h
Bem: In diesem Sinn schon 10 ObS 71/06y, 10 ObS 93/06h und 10 ObS 110/06h. (T1)
RS0124117