Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

09.09.2008

Geschäftszahl

10ObS111/08h

Norm

ASVG §273 Abs1

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Versicherten, der nach erfolgreicher Absolvierung einer Lehre als Kfz-Elektriker und Ausübung dieser Tätigkeit zuletzt viele Jahre lang als Angestellter im Außendienst tätig war, ist von dieser Angestelltentätigkeit auszugehen; dies auch dann, wenn für diese Tätigkeit die Kenntnisse und Fähigkeiten des erlernten Arbeiterberufes von wesentlicher Bedeutung waren.

Entscheidungstexte

TE OGH 2008/09/09 10 ObS 111/08h

Bem: In diesem Sinn schon 10 ObS 71/06y, 10 ObS 93/06h und 10 ObS 110/06h. (T1)

Rechtssatznummer

RS0124117