Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0123822

Entscheidungsdatum

08.07.2008

Geschäftszahl

4Ob57/08y; 4Ob244/12d

Norm

UWG §1 Abs2 Satz2 C10; UWG §1a Abs1; UWG Anh Z28

Rechtssatz

Auf die Auslegung von Ziffer 28, des Anhangs zum UWG kommt es nicht an, wenn nicht die generell missbilligte Geschäftspraktik, Kinder als Kaufmotivatoren für ihre Eltern zu instrumentalisieren beanstandet wird, sondern dass zu diesem Zweck gegenüber den Kindern unlautere Mittel eingesetzt werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 2008-07-08 4 Ob 57/08y

Veröff: SZ 2008/96

TE OGH 2013-03-19 4 Ob 244/12d

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